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BGH, 18.02.1955 - 2 StR 503/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.02.1955 - 2 StR 503/54
Denn die Verfahrensrüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht kann nicht darauf gestützt werden, dass der Vorderrichter ein von ihm benutztes Beweismittel nicht völlig ausgeschöpft habe (BGHSt 4, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]). - BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 18.02.1955 - 2 StR 503/54
Indessen ist die Rüge, das Gericht habe seine gesetzliche Aufklärungspflicht verletzt, nur dann ordnungsgemäss erhoben, wenn gemäss § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zugleich angegeben wird, welche anderen Beweismittel das Gericht noch hätte benutzen müssen (vgl BGHSt 2, 168).